Entkernung in NRW

Wer ein altes Gebäude erwirbt, tut dies meistens mit der Absicht, es umzubauen und neu zu gestalten. Soll das Gebäude in seiner Grundstruktur erhalten werden, muss es vor dem Ausbau zunächst entkernt werden. Doch wodurch unterscheidet sich Entkernung in NRW vom Innenabbruch?

Was versteht man unter Entkernung?

Nachdem ein Experte ein Gebäude begutachtet hat, rät er oftmals dazu, es zu entkernen. Damit meint er, das Gebäude teilweise abreißen zu lassen. Einzig die Außenwände bleiben dabei erhalten. Manchmal ist es sogar nur die Fassade, die von einem Bauwerk übrigbleibt.

Etwa, wenn der Eigentümer die Fassade aus optischen Gründen erhalten möchte. Ob das möglich ist, hängt immer vom Zustand des Bauwerks ab. Böden, Zwischendecken und tragende Wände werden dagegen bei der Entkernung von V&A Abriss und Abbruch Arbeiten in NRW vollständig entfernt. Zudem werden bei einer Entkernung auch sämtliche Installationen für Elektro und Wasser beseitigt.

 

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer Teilentkernung. Was immer nach einer Entkernung in NRW vom Bauwerk stehen bleibt – es bietet dem Bauherrn völlige Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die Aufteilung im Innern, denn sie kann völlig neu auf den späteren Nutzungszweck zugeschnitten werden. Anders als bei einer Entkernung werden bei einem Innenabbruch meistens nur Teile der Innenausstattung entfernt, sodass Innenwände und Decken weiter bestehen bleiben.